Gem. ARO 74 RO 207sind die Lizenzunterlagen bis spätestens 15. Februar 2011
zur Erneuerung einzureichen. Bei verspäteter Antragstellung verdoppelt sich die Gebühr.
Ebenso sind die Trainingslisten bis zum 15. Februar 2011 beim DRAV –Renntechnik einzureichen. Zur Trainingsliste sind die Impfnachweise komplett in Kopie einzureichen.
Transponder Nr. sind ebenfalls einzutragen
Spätestens vor der ersten Starterangabe eines Pferdes ist eine tierärztliche Bescheinigung zur Renntauglichkeit vorzulegen.
Medikamentenbücher
Die Medikamentenbücher werden nicht automatisch , sondern bei Bedarf auf Anforderung übersandt. Die Trainer, die ein oder mehrere neue Medikamentenbücher benötigen, werden um Mitteilung gebeten.
Diejenigen Trainer oder Besitzertrainer, die 2011 erstmals eine Lizenz beantragen, erhalten automatisch ein Medikamentenbuch nach Lizenzeingang
Anforderung: DRAV Renntechnik, Tel:02801-985127
Renntechnik@drav.org; KSchmidthuesen@t-online.de
Rennleistungen Importierter Pferde
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Rennleistungen aus dem Ausland importierter Pferde vor dem ersten Start in Deutschland (spätestens zur Vorstarterangabe ) dem DRAV vorliegen müssen. Gem. Nr. 418 RO ist dies eine Zulassungsvoraussetzung und der Trainer oder Besitzer ist verpflichtet, die entsprechenden Rennleistungen zu übermitteln.
Identitätsüberüberprüfung der Pferde
Aus gegebenen Anlass werden die Trainer gebeten, bei Übernahme eines Pferdes in ein
Trainingsverhältnis, die Identität anhand des Pferdepasses zu überprüfen und im Pferdepass abzuzeichnen. Bei Differenzen zu den Abzeichen ist ein aktuelles Abzeichendiagramm zusammen mit dem Pferdepass der Zuchtabteilung zur Korrektur einzureichen. Diese Identitätsüberprüfung dient der eigenen Sicherheit des Trainers, das richtige Pferd in den
Stall bekommen zu haben und ist gem. Anlage1 (9) der Rennordnung eine Verpflichtung die bei Unterlassung eine Gebühr von 50 Euro nach sich zieht.
Außerdem wird darauf hingewiesen , dass vor dem ersten Start eines Pferdes die Identität durch einen Tierarzt im Pferdepass mit Datum, Unterschrift und Stempel zu bestätigen ist.
( Anlage 1 14-17 der RO) Sollte eine fehlende Überprüfung am Renntag festgestellt werden, wird auch in diesem Fall eine Gebühr von 50 EURO fällig.
Nennungen und Starterangaben für das Ausland
Die Trainer werden gebeten Nennungen und Starterangaben für ausländische Rennen rechtzeitig vor den jeweiligen Terminen dem DRAV Renntechnik zu übermitteln. Es kann nicht garantiert werden, dass kurz vor der Terminfestsetzung per Telefax übermittelte RCN
und Rennleistungen von der jeweiligen ausländischen Rennsportorganisation angenommen werden. Starterangaben die über den DRAV abgewickelt werden, beinhalten automatisch die RCN-Weitergabe, so dass in diesem Falle immer eine rechtzeitige RCN Übermittlung gewährleistet ist.
Nachnennungsmöglickeit: Ein Pferd kann bis zur Starterangabe gegen doppeltem Einsatz nachgenannt werden.
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