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Renntag Frankfurt 08.08.2010

 
DRAV - Deutscher Rennverband für Arabische Vollblüter e.V.

Rennordnung

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16.01.2011 · Rennordnungsergänzung · Renntechnik

Lizenzanträge bis 15.2.2011

Gem. ARO 74 RO 207sind die Lizenzunterlagen bis spätestens 15. Februar 2011
zur Erneuerung einzureichen. Bei verspäteter Antragstellung verdoppelt sich die Gebühr.
Ebenso sind die Trainingslisten bis zum 15. Februar 2011 beim DRAV –Renntechnik einzureichen. Zur Trainingsliste sind die Impfnachweise komplett in Kopie einzureichen.
Transponder Nr. sind ebenfalls einzutragen
Spätestens vor der ersten Starterangabe eines Pferdes ist eine tierärztliche Bescheinigung zur Renntauglichkeit vorzulegen.

Medikamentenbücher

Die Medikamentenbücher werden nicht automatisch , sondern bei Bedarf auf Anforderung übersandt. Die Trainer, die ein oder mehrere neue Medikamentenbücher benötigen, werden um Mitteilung gebeten.
Diejenigen Trainer oder Besitzertrainer, die 2011 erstmals eine Lizenz beantragen, erhalten automatisch ein Medikamentenbuch nach Lizenzeingang
Anforderung: DRAV Renntechnik, Tel:02801-985127
Renntechnik@drav.org; KSchmidthuesen@t-online.de

Rennleistungen Importierter Pferde

Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Rennleistungen aus dem Ausland importierter Pferde vor dem ersten Start in Deutschland (spätestens zur Vorstarterangabe ) dem DRAV vorliegen müssen. Gem. Nr. 418 RO ist dies eine Zulassungsvoraussetzung und der Trainer oder Besitzer ist verpflichtet, die entsprechenden Rennleistungen zu übermitteln.

Identitätsüberüberprüfung der Pferde

Aus gegebenen Anlass werden die Trainer gebeten, bei Übernahme eines Pferdes in ein
Trainingsverhältnis, die Identität anhand des Pferdepasses zu überprüfen und im Pferdepass abzuzeichnen. Bei Differenzen zu den Abzeichen ist ein aktuelles Abzeichendiagramm zusammen mit dem Pferdepass der Zuchtabteilung zur Korrektur einzureichen. Diese Identitätsüberprüfung dient der eigenen Sicherheit des Trainers, das richtige Pferd in den
Stall bekommen zu haben und ist gem. Anlage1 (9) der Rennordnung eine Verpflichtung die bei Unterlassung eine Gebühr von 50 Euro nach sich zieht.
Außerdem wird darauf hingewiesen , dass vor dem ersten Start eines Pferdes die Identität durch einen Tierarzt im Pferdepass mit Datum, Unterschrift und Stempel zu bestätigen ist.
( Anlage 1 14-17 der RO) Sollte eine fehlende Überprüfung am Renntag festgestellt werden, wird auch in diesem Fall eine Gebühr von 50 EURO fällig.

Nennungen und Starterangaben für das Ausland

Die Trainer werden gebeten Nennungen und Starterangaben für ausländische Rennen rechtzeitig vor den jeweiligen Terminen dem DRAV Renntechnik zu übermitteln. Es kann nicht garantiert werden, dass kurz vor der Terminfestsetzung per Telefax übermittelte RCN
und Rennleistungen von der jeweiligen ausländischen Rennsportorganisation angenommen werden. Starterangaben die über den DRAV abgewickelt werden, beinhalten automatisch die RCN-Weitergabe, so dass in diesem Falle immer eine rechtzeitige RCN Übermittlung gewährleistet ist.
Nachnennungsmöglickeit: Ein Pferd kann bis zur Starterangabe gegen doppeltem Einsatz nachgenannt werden.

12.02.2010 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Trainingslistenverzeichnis 2010

Spätestens bis Ende Februar soll wie in den vergangenen Jahren ein komplettes Trainingsverzeichnis alle in Deutschland befindlichen Pferde erscheinen. Die Trainer werden daher dringend gebeten, ihre Trainingsliste auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Trainingslisten müssen umgehend in schriftlicher Form dem DRAV –Renntechnik eingereicht werden.
Insbesondere eingegangene oder exportierte Pferde sind von der Trainingsliste zu nehmen. Bis spätestens 15. Februar müssen alle Trainer ihre Trainingslisten überarbeitet haben.
WRK Nr.2

26.01.2010 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Abmeldung von als Starter angegebenen Pferden

Die Trainer werden darauf hingewiesen, dass ein erforderlicher Nichtstarter gem. Nr. 401 RO bis spätestens 9.00 Uhr morgens
am Renntag dem veranstaltenden Rennverein anzuzeigen ist. Nach 9.00 Uhr eingehende Nichtstartermeldungen werden von der Rennleitung mit Ordnungsmaßnahmen belegt und das Reugeld gem. Nr.400 RO wird erhoben. Nur bei Nachweis Höherer Gewalt oder Erkrankung des Pferdes nach 9.00 Uhr des Renntages entfällt ein mögliches Reugeld bzw. wird die Rennleitung keine Ordnungsmaßnahme aussprechen.

26.01.2010 · Lizenzen · Vorstand

Abgabe der Lizenzanträge bis 15.2.2010

Gem. Nr.199 RO sind die Lizenzunterlagen bis spätestens 15. Februar 2010 zur Erneuerung einzureichen.
Bei verspäteter Antragstellung verdoppelt sich die Gebühr gem. Nr. 200 RO.

26.01.2010 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Gewichtsanpassungen in Ausgleichen

Seit 1. Januar 2010 werden in Ausgleichen bei genannten Pferden, die zwischen Gewichtsveröffentlichung und dem entsprechenden Renntag erneut starten, das Gewicht automatisch vom Ausgleicher neu festgelegt. Somit werden Gewichtsnachlässe bei erfolglosen Starts und auch Aufgewichte bei Siegen ohne die bisher erforderliche Nachnennung im Rennen erfasst. Die Gewichtsanpassung durch die Ausgleicher erfolgt allerdings erst am Mittag der Vorstarterangabe, um gleichzeitig die eingegangenen Nachnennungen mit Gewichten zu belegen. Die Trainer werden daher um Beachtung gebeten, falls sich Gewichte reduziert oder erhöht haben und diese erst zur Vorstarterangabe berichtigt werden. Mögliche Mehrgewichte oder Erlaubnisse von Reitern sind daher besonders zu beachten.

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