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Renntag Frankfurt 08.08.2010

 
DRAV - Deutscher Rennverband für Arabische Vollblüter e.V.

Rennordnung

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05.01.2010 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Rennordnungsänderungen 2010

09.08.2009 · GAG · Direktorium

Generalausgleich für arabische Vollblüter

19.05.2009 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Identitätsüberüberprüfung der Pferde

Aus gegebenen Anlass werden die Trainer gebeten, bei Übernahme eines Pferdes in ein Trainingsverhältnis, die Identität anhand des Pferdepasses zu überprüfen und im Pferdepass abzuzeichnen. Bei Differenzen zu den Abzeichen ist ein aktuelles Abzeichendiagramm zusammen mit dem Pferdepass der Zuchtabteilung zur Korrektur einzureichen. Diese Identitätsüberprüfung dient der eigenen Sicherheit des Trainers, das richtige Pferd in den Stall bekommen zu haben und ist gem. Anlage 1(9) der Rennordnung eine Verpflichtung die bei Unterlassung eine Gebühr von 50 Euro nach sich zieht.
Außerdem wird darauf hingewiesen , dass vor dem ersten Start eines Pferdes die Identität durch einen Tierarzt im Pferdepass mit Datum, Unterschrift und Stempel zu bestätigen ist ( Anlage 1 14-17 der RO).
Sollte eine fehlende Überprüfung am Renntag festgestellt werden, wird auch in diesem Fall eine Gebühr von 50 EURO fällig.

WRK Nr. 20
15.Mai 2009

19.05.2009 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Racing Clearance Notification bei Starts von Pferden im Ausland

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Racing Clearance Notification (RCN) für Starts von in Deutschland trainierten Pferden im Ausland bis allerspätestens zum endgültigen Starterangabentermin beim DRAV zu beantragen.
Diese RCN hat vor ein paar Jahren – unter intensiver Mitwirkung Deutschlands - den sogenannten Reugeldstempel im Pferdepass ersetzt. Das System wurde dadurch erheblich vereinfacht, indem die Pferdepässe nicht laufend hin -und hergeschickt werden mussten und die Bürokratie dadurch abgebaut wurde. Die Übermittlung der RCN an die entsprechenden ausländischen Jockey-Clubs zur vorgegebenen Zeit kann aber nur funktionieren, wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten. France Galop hat unmissverständlich daraufhingewiesen, dass die RCN am Tag der endgültigen Starterangabe bis 10:30 Uhr dort vorliegen muss und von den Trainern dementsprechend rechtzeitig beim Direktorium zu beantragen ist. Bei verspätet beantragten RCN können
den Trainern – wie bei Übermittlung unvollständiger Rennleistungen - Ordnungsmaßnahmen ab 150€ drohen., möglicherweise das Pferd sogar zum Rennen nicht zugelassen werden. Die Trainer werden somit eindringlich auf die Beachtung der rechtzeitigen RCN-Beantragung hingewiesen.
Starterangaben die über das Direktorium/DRAV abgewickelt werden, beinhalten automatisch die RCN–Weitergabe , so dass in diesem Falle immer eine rechtzeitige RCN Übermittlung gewährleistet ist. Allerdings sollte die Starterangabe nicht zu knapp vor dem in der Ausschreibung angegebenen Termin beim Direktorium /DRAV beantragt werden, da der Zeitdruck immens ist und zu fehlerhaften Details führen kann.

WRK Nr. 20
15. Mai 2009

09.04.2009 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Stutenerlaubnis

Die Trainer werden darauf hingewiesen, dass die Stutenerlaubnis nur in Gruppen- und Listen-Rennen in Anpassung an die international gültigen Bestimmungen auf 1,5kg reduziert wurde. Für alle anderen Rennen bleibt es bei der bisherigen Stutenerlaubnis von 2kg.

DVR WRK Nr.15, 09.04.09

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