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Renntag Frankfurt 08.08.2010

 
DRAV - Deutscher Rennverband für Arabische Vollblüter e.V.

Rennordnung

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10.02.2009 · Rennordnungsergänzung · Renntechnik

Registrierung von importierten Vollblutarabern beim VZAP

Laut Rennordnung für Arabische Vollblüter (ARO) 5. Fassung vom 20.04.1996 des DRAV, hier:
II. Allgemeines, 1. Pferde 15.
Ein Pferd, das beim VZAP registriert ist, gilt als Inländer. Ein Pferd ist beim VZAP registriert, wenn der jeweilige Registrierungsvorgang abgeschlossen ist. Alle anderen Pferde gelten als Ausländer.

Bei der Registrierung von importierten Vollblutarabern ist der VZAP an das Regelwerk unserer Dachorganisation, der WAHO (World Arabian Horse Organization), gebunden.

Grundsätzlich kann ein Importvorgang erst dann gestartet werden, wenn uns für das betreffende Pferd das WAHO-Exportzertifikat (mit den entsprechenden Anlagen) seitens des ausländischen Zuchtverbandes vorliegt.

01.02.2008 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Exportzertifikat

RO Nr. 75
Bei dauernder Ausfuhr eines Pferde (länger als 4 Woche) wird zusätzlich zum Ausfuhrvermerk im Pferdepass ein Exportzertifikat ausgestellt, das unmittelbar der zuständigen ausländischen Gestütbuchstelle zugesandt oder elektronisch übermittelt wird.

01.02.2008 · Rennordnungsergänzung · Direktorium

Eintragung eingeführter Pferde

RO Nr. 54
Die Angaben im Exportzertifikat werden hinsichtlich Farbe, Geschlecht, Alter, Abzeichen und Transpondernummer überprüft. Dazu ist vom Tierarzt oder einem Beauftragten des VZAP ein Abzeichendiagramm zu erstellen und die Transpondernummer am Pferd abzulesen und zu dokumentieren. Eingeführte Pferde ab dem Jahrgang 2004, denen im Geburtsland noch kein Transponder implantiert wurde, sind darüber hinaus von einem Tierarzt mit einem Transponder zu kennzeichnen. Der Pferdepass des Geburtslandes wird durch die deutsche Identitätsbeschreibung und, falls in Deutschland ein Tranponder implantiert wurde, um die Transpondernummer ergänzt. Er dient als offizieller Abstammungsnachweis.

26.01.2008 · Lizenzen · Vorstand

Abgabe der Lizenzanträge bis 15.2.2008

Gemäß ARO Nr. 74 - RO Nr. 207 sind die Lizenzunterlagen bis spätestens 15. Februar 2008 zur Erneuerung einzureichen. Bei verspäteter Antragstellung verdoppelt sich die Gebühr.

Ebenso sind die Trainingslisten bis zum 15. Februar 2008 beim DRAV -Renntechnik einzureichen. Zur Trainingsliste sind die Impfnachweise anzugeben.

Spätestens vor der ersten Starterangabe eines Pferdes ist eine tierärztliche Bescheinigung zur Renntauglichkeit vorzulegen.

DRAV Renntechnik
Telefon und Fax: 02801-985127

01.01.2008 · Rennordnungsänderung · Vorstand

ARO Nr. 166 - RO Nr. 407

Ein Pferd ist zukünftig bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren zu Rennen zugelassen.

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