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Renntag Baden-Baden, 20.10.2007

 
DRAV - Deutscher Rennverband für Arabische Vollblüter e.V.

Registrierung von importierten Vollblutarabern beim VZAP

10.02.2009 · Rennordnungsergänzung · Renntechnik

Laut Rennordnung für Arabische Vollblüter (ARO) 5. Fassung vom 20.04.1996 des DRAV, hier:
II. Allgemeines, 1. Pferde 15.
Ein Pferd, das beim VZAP registriert ist, gilt als Inländer. Ein Pferd ist beim VZAP registriert, wenn der jeweilige Registrierungsvorgang abgeschlossen ist. Alle anderen Pferde gelten als Ausländer.

Bei der Registrierung von importierten Vollblutarabern ist der VZAP an das Regelwerk unserer Dachorganisation, der WAHO (World Arabian Horse Organization), gebunden.

Grundsätzlich kann ein Importvorgang erst dann gestartet werden, wenn uns für das betreffende Pferd das WAHO-Exportzertifikat (mit den entsprechenden Anlagen) seitens des ausländischen Zuchtverbandes vorliegt.


Das betreffende Pferd sollte in seinem Heimatverband abstammungsüberprüft sein, ein entsprechendes Untersuchungsergebnis sollte dem Exportzertifikat beigefügt sein, ebenso die ausländische DNA-Karte des betreffenden Pferdes sowie der Elterntiere. Bei älteren Pferden wurden die Tests über Blutuntersuchungen vorgenommen, so dass dann entsprechende Bluttypenkarten vorliegen müssen. Die Zuchtverbände wissen bzgl. der notwendigen Anlagen zum Exportzertifikat Bescheid.

Sind die Exportzertifikatunterlagen bei uns eingegangen, muss das betreffende Pferd in DE hinsichtlich seiner Identität überprüft werden, d.h. es müssen aktuell Farbe und Abzeichen des Pferdes durch einen Tierarzt aufgenommen werden, entsprechende Unterlagen (Musterungsprotokoll) erhält der deutsche Besitzer von uns. Entsprechen die aktuellen Abzeichen grundsätzlich den Abzeichen, die im Pass des Pferdes vermerkt sind, kann die Registrierung erfolgen. Hierzu wird in dem vorhandenen ausländischen Abstammungsnachweis des Pferdes ein Registrierungsvermerk mit VZAP-Lebensnummer angebracht.

Kosten für die Registrierung importierter Pferde:
" für Mitglieder: 250,00 Euro
" für Nichtmitglieder: 350,00 Euro
zzgl. gesetzl. MwSt. zzgl. Porto/Einschreibgebühr

Geht ein registriertes Pferd wieder zurück ins Ausland, müssen wir ein neues Exportzertifikat auf das jeweilige Empfängerland ausstellen. Das Exportzertifikat muss bei uns vom letzten registrierten Besitzer schriftlich formlos beantragt werden, dabei muss der Name des betreffenden Pferdes genannt werden sowie Name und Anschrift des neuen Besitzers im Ausland.

Da es in der letzten Zeit immer Diskussionen um dieses Thema gegeben hat, möchten wir noch einmal ausdrücklich auf dieses Registrierungsprocedere verweisen. Das bloße Vorliegen von Exportzertifikaten für importierte Pferde läßt nicht automatisch auf eine erfolgte Registrierung beim VZAP schließen, hierzu muss der oben beschriebene Vorgang abgeschlossen sein.

Grundsätzlich sollten sich die Besitzer von importierten Vollblutarabern mit uns bzgl. der Registrierung in Verbindung setzen, damit die aktuelle Situation überprüft werden kann bzw. damit uns nähere Informationen zu den Umständen geliefert werden können, die uns die Exportunterlagen nicht immer vollumfänglich liefern.

Wir hoffen, dass diese Ausführungen zu einer einheitlichen Abwicklung beitragen werden. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.